Metallarbeitgeber: Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds und Erleichterungen in der Kurzarbeit zügig verlängern

Metallarbeitgeber: Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds und Erleichterungen in der Kurzarbeit zügig verlängern

Erstellt am: 19.08.2020

Körner: „Viele Unternehmen stehen jetzt vor der Entscheidung, ob sie Personal abbauen müssen. Mit verlängerter Kurzarbeit kann dies oftmals verhindert werden.“MANNHEIM – Die Metallarbeitgeber in der Region Rhein-Neckar-Odenwald drängen auf eine schnelle Entscheidung der Bundesregierung, die aktuellen Regelungen zur Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate zu verlängern. „Vielen unserer Mitgliedsunternehmen steht das Wasser bis zum Hals. Sie müssen jetzt entscheiden, ob sie Personal reduzieren – vielleicht sogar in größerem Stil – oder ob sie eine tarifliche oder betriebliche Überbrückungslösung finden, bis die Auftragslage sich wieder einigermaßen normalisiert hat“, sagte Peter Körner, Vorsitzender der Bezirksgruppe Rhein-Neckar-Odenwald des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, am Dienstag in Mannheim: „Letzteres gelingt aber nur, wenn sich die Unternehmen längerfristig auf die Erleichterungen bei der Kurzarbeit verlassen können.“

Laut einer Umfrage des Verbands rechnen die Unternehmen der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie für dieses Jahr im Schnitt mit 18 Prozent weniger Umsatz als im Vorjahr. „Für viele Betriebe zeichnet sich ab, dass sie vor 2022 nicht annähernd zum Vor-Corona-Niveau zurückkehren werden“, sagte Körner: „Das heißt, sie werden noch über viele Monate nicht ausgelastet sein, also zu viel Personal an Bord haben. Für diese Zeit brauchen wir dringend die erleichterte Kurzarbeit als stabile Brücke zur Beschäftigungssicherung. Dafür müssen sich auch unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten in ihren Parteien nachdrücklich einsetzen, wenn sie verhindern wollen, dass es hier in der Region zu Verwerfungen am Arbeitsmarkt kommt.“
Aus Sicht der Metallarbeitgeber sollte daher Betrieben, die Kurzarbeit einführen mussten, dieses Instrument für 24 Monate zur Verfügung stehen – statt wie bisher für 12 Monate. „Zudem müssen die Erleichterungen wie insbesondere die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge oder die niedrigeren Zugangsvoraussetzungen fortgeschrieben werden“, ergänzte Arnd Suck, Geschäftsführer der Bezirksgruppe. Eine zwingende Verknüpfung der Kurzarbeit mit Qualifizierung lehnen die Metallarbeitgeber ab. „In vielen Bereichen mag es zwar sinnvoll sein, die Zeit der Kurzarbeit für Qualifizierung z. B. im Hinblick auf eine anstehende Transformation zu nutzen. Aber nicht alle Betriebe, die jetzt durch Corona tief in die Krise gerutscht sind, haben ein umfangreiches Transformationsthema vor der Brust. Sie brauchen die Erleichterungen aber genauso“, so Suck.

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